Winterdienst
Übernahme der gesetzlichen Pflichten zur Schnee- und Glättebekämpfung an öffentlichen und privaten Straßen und Wegen, Hauseingängen und -zuwegungen, Müllstandsflächen, Kelleraußentreppen u.ä.
Maschinelles und manuelles Schneeräumen
Streugutbeseitigung und -entsorgung abhängig von den Witterungsverhältnissen oder in Absprache mit dem Auftraggeber, spätestens jedoch bis zum 30. April eines jeden Jahres