Gebäudereinigung

  • Fußböden der Treppenhäuser, Geschosskorridore, Etagenpodeste fegen und mit dem Belag entsprechendem Reinigungsmittel wischen
  • Türen, Treppengeländer, Fensterbretter, Bekanntmachungstafeln, stille Portiers und Hausbriefkästen feucht reinigen
  • Säubern der Türen einschl. Seitenteilen und Fußabtreter
  • Entfernen von Spinnweben
  • Kellergänge fegen
  • Hauskeller säubern (ohne Sperrmüllentsorgung)
  • Lampenglocken reinigen
  • Überwachung der allgemeinen Sauberkeit und Hygiene zur Erhaltung des repräsentativen Charakters der Immobilien