- Fußböden der Treppenhäuser, Geschosskorridore, Etagenpodeste fegen und mit dem Belag entsprechendem Reinigungsmittel wischen
- Türen, Treppengeländer, Fensterbretter, Bekanntmachungstafeln, stille Portiers und Hausbriefkästen feucht reinigen
- Säubern der Türen einschl. Seitenteilen und Fußabtreter
- Entfernen von Spinnweben
- Kellergänge fegen
- Hauskeller säubern (ohne Sperrmüllentsorgung)
- Lampenglocken reinigen
- Überwachung der allgemeinen Sauberkeit und Hygiene zur Erhaltung des repräsentativen Charakters der Immobilien

